Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 26.09.2026 · Version 2
Jobgarten wird von einem Kleinstunternehmen betrieben. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Worauf wir achten
- Bedienbarkeit per Tastatur
- Ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Suchergebnisse auch ohne Karte als Liste nutzbar
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns an kontakt@jobgarten.de – wir antworten innerhalb von 14 Tagen.