Jobgarten

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 26.09.2026 · Version 2

Jobgarten wird von einem Kleinstunternehmen betrieben. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Worauf wir achten

  • Bedienbarkeit per Tastatur
  • Ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift
  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
  • Suchergebnisse auch ohne Karte als Liste nutzbar

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns an kontakt@jobgarten.de – wir antworten innerhalb von 14 Tagen.